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Zurück zur Startseite Trinkwasserhygiene für Betreiber

Sicherheit und Konformität gemäß Trinkwasser­verordnung.

Professionelle Prüfung, Analyse und Beratung für hygienisch einwandfreies Trinkwasser — rechtssicher dokumentiert.

Warum Trinkwasserhygiene für Betreiber entscheidend ist.

Die Qualität des Trinkwassers in Ihrem Gebäude beeinflusst direkt die Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten oder Besuchern. Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung der Trinkwasser­verordnung. Regelmäßige Prüfungen, eine fachgerechte Gefährdungsanalyse und professionelle Probenahmen sichern Sie rechtlich ab und schützen vor gesundheitlichen Risiken wie Legionellen oder anderen Kontaminationen.

Die Trinkwasser­hygiene ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess — von der Erst­inspektion über wiederkehrende Laboranalysen bis zur regelmäßigen Bewertung Ihrer Trinkwasser­installation. Hygienisch einwandfreies Trinkwasser bedeutet: Gesundheitsschutz, rechtliche Sicherheit und Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.

Akkreditierte Laboranalysen

Untersuchungen über akkreditierte Partnerlabore — Ergebnisse sind rechtssicher und audit-tauglich.

Gefährdungsanalyse nach TrinkwV

Systematische Bewertung nach Trinkwasser­verordnung und UBA-Empfehlung — Pflicht für Betreiber.

Hygieneinspektion nach VDI 6023

Vollständige Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasser­installation mit Dokumentation aller Parameter.

Wann sind Betreiber prüfpflichtig?

Nicht jedes Gebäude unterliegt automatisch der Prüfpflicht. Vier Konstellationen machen Sie als Betreiber regulatorisch verantwortlich.

  • Großanlagen mit zentraler Warmwasser­bereitung (ab 400 Liter Speicher oder 3 Liter Rohrleitungs­inhalt).
  • Gewerblicher oder öffentlicher Betrieb (z. B. Vermietung, Krankenhäuser, Pflegeheime).
  • Regelmäßige Legionellen­prüfung — mindestens alle 3 Jahre, bei Auffälligkeiten häufiger.
  • Nach baulichen Änderungen oder Neuinstallationen der Trinkwasser­anlage.

Unsere Leistungen im Bereich Trinkwasser­hygiene.

Von der Erstinspektion über die Gefährdungs­analyse bis zur kontinuierlichen Betreuung — wir decken die gesamte Wert­schöpfungs­kette der Trinkwasser­hygiene ab.

01

Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023

Vollständige Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasser­installation mit Dokumentation aller relevanten Parameter.

02

Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV & UBA

Systematische Bewertung potenzieller Risiken und Schwachstellen in Ihrer Trinkwasser­anlage gemäß TrinkwV.

03

Probenahme & Laboranalyse

Fachgerechte Probenahme vor Ort mit anschließender Analyse durch akkreditiertes Labor.

04

Bewertung bestehender Systeme

Prüfung und Beurteilung Ihrer aktuellen Trinkwasser­installation auf Konformität und Optimierungs­potenzial.

05

Planungskonzepte

Entwicklung hygienegerechter Konzepte für Neubauten, Sanierungen oder Umbauten Ihrer Trinkwasser­anlage.

06

Water Safety Plans

Erstellung strukturierter Risiko­management-Konzepte zur langfristigen Sicherung der Trinkwasser­qualität.

Ablauf unserer Trinkwasserprüfung in 4 Schritten.

01

Bestandsaufnahme & Gefährdungs­analyse

Erfassung der Anlagen­daten, Identifikation von Risikobereichen und Festlegung der Probenahme­punkte.

02

Probenahme vor Ort

Fachgerechte und normkonforme Entnahme von Trinkwasser­proben durch akkreditiertes Personal.

03

Laboranalyse & Bewertung

Untersuchung durch akkreditiertes Labor und fachliche Bewertung der Ergebnisse gemäß Grenzwerten.

04

Bericht & Handlungs­empfehlung

Vollständige Dokumentation mit klaren Handlungs­empfehlungen bei Auffälligkeiten oder Grenzwert­überschreitungen.

Transparent, verlässlich und ohne Unterbrechung Ihres laufenden Betriebs.

Normen & rechtliche Grundlagen.

TrinkwV

Trinkwasserverordnung

Definiert Grenzwerte, Prüfpflichten und Verantwortlich­keiten für Betreiber. Die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird behördlich überwacht.

VDI 6023

Hygiene in Trinkwasser­installationen

Technische Richtlinie für Planung, Bau, Betrieb und Instand­haltung. Sie bildet die Grundlage für fachgerechte Gefährdungs­analysen.

DVGW

DVGW-Regelwerke

Technisches Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches — verbindliche Grundlage für Planung und Prüfung.

Rechtliche Bedeutung für Betreiber. Die Trinkwasser­verordnung verpflichtet Sie, die Qualität des Trinkwassers regelmäßig zu überwachen und bei Auffälligkeiten sofort zu handeln. Bei Nicht­einhaltung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, Betriebs­unterbrechungen und im Schadensfall persönliche Haftung. Eine professionell durchgeführte Gefährdungs­analyse und regelmäßige Prüfungen sichern Sie rechtlich ab und dokumentieren Ihre Sorgfaltspflicht.

Das erhalten Sie von uns.

01

Vollständige Gefährdungs­analyse

Systematische Bewertung Ihrer Trinkwasser­installation mit Identifikation aller relevanten Risiko­bereiche.

02

Akkreditierte Laborergebnisse

Rechtssichere Analyse-Ergebnisse mit eindeutiger Bewertung gemäß TrinkwV-Grenzwerten.

03

Nachweis der Betreiberpflichten

Dokumentierte Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen — behörden- und audit-tauglich.

04

Klare Handlungs­empfehlungen

Konkrete, verständliche Maßnahmen bei Auffälligkeiten oder Grenzwert­überschreitungen.

05

Langfristige Sicherheit

Kontinuierliche Betreuung mit definierten Prüfintervallen zur dauerhaften Qualitäts­sicherung.

Gesundheitsschutz, Rechts­sicherheit und Erfüllung Ihrer Betreiber­pflichten — professionell dokumentiert.

Unsere Trinkwasser­hygiene-Leistungen für verschiedene Branchen.

Krankenhäuser & Kliniken

Höchste Anforderungen an Trinkwasser­hygiene — regelmäßige Prüfungen sichern Patienten und Personal.

Bürogebäude & Verwaltung

Erfüllung der Prüfpflichten bei gewerblicher Vermietung und Schutz der Mitarbeiter­gesundheit.

Industrie & Produktion

Sicherstellung der Trinkwasser­qualität in Produktions­stätten und Betriebs­gebäuden.

Öffentliche Einrichtungen

Konformität für Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder und andere öffentliche Gebäude.

Häufige Fragen zur Trinkwasser­hygiene.

Wie oft muss ich meine Trinkwasser­anlage prüfen lassen?

Großanlagen müssen mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen geprüft werden. Bei Überschreitungen oder Auffälligkeiten können kürzere Intervalle erforderlich sein.

Was ist eine Gefährdungs­analyse?

Eine systematische Bewertung Ihrer Trinkwasser­installation zur Identifikation potenzieller Risiken und Schwachstellen. Sie ist nach TrinkwV verpflichtend und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Was passiert bei einem Legionellen­befund?

Bei Grenzwert­überschreitungen müssen Sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren und Sofortmaßnahmen ergreifen. Wir beraten Sie zu den erforderlichen Schritten und begleiten die Sanierung.

Wer darf Trinkwasser­proben entnehmen?

Die Probenahme muss durch geschultes, fachkundiges Personal erfolgen. Unsere Prüfer verfügen über die erforderliche Qualifikation gemäß TrinkwV und VDI 6023.

Bin ich als Vermieter prüfpflichtig?

Ja, wenn Sie über eine Großanlage mit zentraler Warmwasser­bereitung verfügen und diese gewerblich oder öffentlich betreiben. Wir prüfen gerne, ob Sie betroffen sind.

Weitere Fragen? Besuchen Sie unsere vollständige FAQ-Seite ↗

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