
Professionelle Prüfung, Analyse und Beratung für hygienisch einwandfreies Trinkwasser — rechtssicher dokumentiert.
Die Qualität des Trinkwassers in Ihrem Gebäude beeinflusst direkt die Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten oder Besuchern. Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung. Regelmäßige Prüfungen, eine fachgerechte Gefährdungsanalyse und professionelle Probenahmen sichern Sie rechtlich ab und schützen vor gesundheitlichen Risiken wie Legionellen oder anderen Kontaminationen.
Die Trinkwasserhygiene ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess — von der Erstinspektion über wiederkehrende Laboranalysen bis zur regelmäßigen Bewertung Ihrer Trinkwasserinstallation. Hygienisch einwandfreies Trinkwasser bedeutet: Gesundheitsschutz, rechtliche Sicherheit und Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.
Untersuchungen über akkreditierte Partnerlabore — Ergebnisse sind rechtssicher und audit-tauglich.
Systematische Bewertung nach Trinkwasserverordnung und UBA-Empfehlung — Pflicht für Betreiber.
Vollständige Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasserinstallation mit Dokumentation aller Parameter.
Nicht jedes Gebäude unterliegt automatisch der Prüfpflicht. Vier Konstellationen machen Sie als Betreiber regulatorisch verantwortlich.
Von der Erstinspektion über die Gefährdungsanalyse bis zur kontinuierlichen Betreuung — wir decken die gesamte Wertschöpfungskette der Trinkwasserhygiene ab.
Vollständige Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasserinstallation mit Dokumentation aller relevanten Parameter.
Systematische Bewertung potenzieller Risiken und Schwachstellen in Ihrer Trinkwasseranlage gemäß TrinkwV.
Fachgerechte Probenahme vor Ort mit anschließender Analyse durch akkreditiertes Labor.
Prüfung und Beurteilung Ihrer aktuellen Trinkwasserinstallation auf Konformität und Optimierungspotenzial.
Entwicklung hygienegerechter Konzepte für Neubauten, Sanierungen oder Umbauten Ihrer Trinkwasseranlage.
Erstellung strukturierter Risikomanagement-Konzepte zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität.
Erfassung der Anlagendaten, Identifikation von Risikobereichen und Festlegung der Probenahmepunkte.
Fachgerechte und normkonforme Entnahme von Trinkwasserproben durch akkreditiertes Personal.
Untersuchung durch akkreditiertes Labor und fachliche Bewertung der Ergebnisse gemäß Grenzwerten.
Vollständige Dokumentation mit klaren Handlungsempfehlungen bei Auffälligkeiten oder Grenzwertüberschreitungen.
Definiert Grenzwerte, Prüfpflichten und Verantwortlichkeiten für Betreiber. Die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird behördlich überwacht.
Technische Richtlinie für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung. Sie bildet die Grundlage für fachgerechte Gefährdungsanalysen.
Technisches Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches — verbindliche Grundlage für Planung und Prüfung.
Systematische Bewertung Ihrer Trinkwasserinstallation mit Identifikation aller relevanten Risikobereiche.
Rechtssichere Analyse-Ergebnisse mit eindeutiger Bewertung gemäß TrinkwV-Grenzwerten.
Dokumentierte Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen — behörden- und audit-tauglich.
Konkrete, verständliche Maßnahmen bei Auffälligkeiten oder Grenzwertüberschreitungen.
Kontinuierliche Betreuung mit definierten Prüfintervallen zur dauerhaften Qualitätssicherung.
Gesundheitsschutz, Rechtssicherheit und Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten — professionell dokumentiert.
Höchste Anforderungen an Trinkwasserhygiene — regelmäßige Prüfungen sichern Patienten und Personal.
Erfüllung der Prüfpflichten bei gewerblicher Vermietung und Schutz der Mitarbeitergesundheit.
Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Produktionsstätten und Betriebsgebäuden.
Konformität für Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder und andere öffentliche Gebäude.
Großanlagen müssen mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen geprüft werden. Bei Überschreitungen oder Auffälligkeiten können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Eine systematische Bewertung Ihrer Trinkwasserinstallation zur Identifikation potenzieller Risiken und Schwachstellen. Sie ist nach TrinkwV verpflichtend und muss regelmäßig aktualisiert werden.
Bei Grenzwertüberschreitungen müssen Sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren und Sofortmaßnahmen ergreifen. Wir beraten Sie zu den erforderlichen Schritten und begleiten die Sanierung.
Die Probenahme muss durch geschultes, fachkundiges Personal erfolgen. Unsere Prüfer verfügen über die erforderliche Qualifikation gemäß TrinkwV und VDI 6023.
Ja, wenn Sie über eine Großanlage mit zentraler Warmwasserbereitung verfügen und diese gewerblich oder öffentlich betreiben. Wir prüfen gerne, ob Sie betroffen sind.
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